1. Der Senat beabsichtigt, die Berufung des Klägers ohne mündliche Verhandlung durch Beschluss zurückzuweisen.
2. Der Kläger hat Gelegenheit, innerhalb von zwei Wochen Stellung zu nehmen. Er sollte allerdings auch die Rücknahme der Berufung in Erwägung ziehen.
3. Der Termin zur mündlichen Verhandlung vom 17.11.2020 wird aufgehoben.
4. Es ist beabsichtigt, den Gegenstandswert des Verfahrens auf 28.115,56 € festzusetzen.
I.
Der Kläger begehrt von der Beklagten die Zurückzahlung von Prämien und gezogenen Nutzungen aus einem Rentenversicherungsvertrag.
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