OLG Düsseldorf - Urteil vom 26.07.2000
22 U 27/00
Normen:
BGB § 459 § 463 ;
Fundstellen:
OLGReport-Düsseldorf 2001, 19
Vorinstanzen:
LG Wuppertal, - Vorinstanzaktenzeichen 7 O 291/99

Hinweispflicht auf Autovermietung als Erstbesitzer eines PKW

OLG Düsseldorf, Urteil vom 26.07.2000 - Aktenzeichen 22 U 27/00

DRsp Nr. 2000/9204

Hinweispflicht auf Autovermietung als Erstbesitzer eines PKW

1. Ein Gebrauchtwagenverkäufer, der dem Käufer während der Verkaufsverhandlungen mündlich mitteilt, daß der Pkw zwei Vorbesitzer hatte, und den Kfz-Brief vorlegt, ist nicht verpflichtet, ausdrücklich darauf hinzuweisen, daß Erstbesitzer ein Autovermieter war, wenn die Vorbesitzer aus dem Kfz-Brief unschwer zu entnehmen sind.2. Beim Kauf eines 2 1/2 Jahre alten Golf TDI mit einer Gesamtfahrleistung von 87.700 km und zwei Vorbesitzern ist der Verkäufer nicht verpflichtet, darauf hinzuweisen, daß der erste Halter ein Autovermieter war, wenn der Pkw nur 1/2 Jahr mit einer Laufleistung von 21.000 km als Mietwagen genutzt worden ist.

Normenkette:

BGB § 459 § 463 ;

Sachverhalt:

Am 14.6.1999 kaufte der Kl bei dem Bekl, einem Gebrauchtwagenhändler, einen Golf TDI mit einer Gesamtfahrleistung von 87.700 km zum Preis von 16.800 DM. Im Kfz-Brief war als erster Halter die E Autovermietung GmbH eingetragen. Auf sie war der Pkw vom 6.11.1996 bis 20.5.1997 zugelassen. Bei einem Stand von 21.000 km wurde das Fahrzeug für 4 Monate stillgelegt. Vom 22.9.1997 bis 9.6.1999 war der Pkw auf einen privaten Halter zugelassen, der mit ihm 66.700 km zurücklegte. Bei den Kaufvertragsverhandlungen wies der Bekl ausdrücklich auf zwei Vorbesitzer hin und legte dem Kl den Kfz-Brief zur Einsicht vor.