OLG Brandenburg - Urteil vom 02.09.2021
12 U 250/20
Normen:
StVG § 7 Abs. 1; BGB § 253 Abs. 2;
Vorinstanzen:
LG Cottbus, vom 10.11.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 2 O 63/16

Höhe des Schmerzensgeldes bei offener Unterschenkelfraktur mit posttraumatischem Kompartmentsyndrom an beiden Unterschenkeln, Besiedlung mit MRSA-Keimen und stationärer Behandlung über 142 Tage mit zahlreichen Operationen und Arbeitsunfähigkeit für mehr als drei Jahre

OLG Brandenburg, Urteil vom 02.09.2021 - Aktenzeichen 12 U 250/20

DRsp Nr. 2021/14656

Höhe des Schmerzensgeldes bei offener Unterschenkelfraktur mit posttraumatischem Kompartmentsyndrom an beiden Unterschenkeln, Besiedlung mit MRSA-Keimen und stationärer Behandlung über 142 Tage mit zahlreichen Operationen und Arbeitsunfähigkeit für mehr als drei Jahre

Bei einer offenen Unterschenkelfraktur mit posttraumatischem Kompartmentsyndrom an beiden Unterschenkeln, Besiedlung mit MRSA-Keimen und stationärer Behandlung über 142 Tage mit zahlreichen Operationen und Arbeitsunfähigkeit für mehr als drei Jahre ist ein Schmerzensgeld in Höhe von 60.000 EUR angemessen.

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 10.11.2020 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer - Einzelrichter - des Landgerichts Cottbus, Az.: 2 O 63/16, teilweise abgeändert.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger ein weiteres Schmerzensgeld von 20.000,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 30.09.2016 sowie Verdienstausfall in Höhe von 13.543,95 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 324,17 € seit dem 30.09.2014, aus 2.780,29 € seit dem 20.01.2015 und aus 10.437,24 € seit dem 26.06.2016 zu zahlen.