OLG München - Endurteil vom 09.09.2020
10 U 1722/18
Normen:
StVG § 7 Abs. 1; BGB § 249 Abs. 1; BGB § 252; BGB § 253;
Vorinstanzen:
LG Deggendorf, vom 26.04.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 33 O 23/15

Höhe des Schmerzensgeldes bei unfallbedingt weitgehendem Verlust der Funktion der linken Hand und dauerhaft depressiver Störung mit Minderung der Erwerbsfähigkeit von insgesamt 2/3Anforderungen an die Darlegung des Erwerbsschadens

OLG München, Endurteil vom 09.09.2020 - Aktenzeichen 10 U 1722/18

DRsp Nr. 2020/13851

Höhe des Schmerzensgeldes bei unfallbedingt weitgehendem Verlust der Funktion der linken Hand und dauerhaft depressiver Störung mit Minderung der Erwerbsfähigkeit von insgesamt 2/3 Anforderungen an die Darlegung des Erwerbsschadens

1. Bei unfallbedingt weitgehendem Verlust der Funktion der linken Hand mit anhaltender Schmerzsymptomatik und einer dauerhaften depressiven Störung mit Minderung der Erwerbsfähigkeit von insgesamt 67% ist unter Berücksichtigung eines immateriellen Vorbehalts ein Schmerzensgeld für die bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung eingetretenen Verletzungen und Verletzungsfolgen in Höhe von insgesamt 50.000 EUR angemessen. 2. Die erleichterte Schadensberechnung nach § 252 S. 2 BGB i.V. mit § 287 Abs. 1 ZPO entbindet nicht vollständig von der grundsätzlichen Beweislasterteilung und erlaubt es nicht, zu Gunsten des Beweispflichtigen einen bestimmten Schadensverlauf zu bejahen, wenn nach den festgestellten Einzeltatsachen "alles offen" bleibt oder sich sogar eine überwiegende Wahrscheinlichkeit für das Gegenteil ergibt.

Tenor

I.

Soweit der Kläger die Berufung zurückgenommen hat, ist er der Berufung verlustig.

II.

Auf die Berufungen beider Parteien vom 23.05.2018 wird das Endurteil des LG Deggendorf vom 26.04.2018 (Az. 33 O 23/15) in Nr. 1. bis 7. abgeändert und wie folgt neu gefasst:

1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. III. IV. V.