OLG Celle - Urteil vom 18.09.2013
14 U 167/12
Normen:
BGB § 253; BGB § 252; ZPO § 287;
Fundstellen:
BauR 2014, 321
Vorinstanzen:
LG Hannover, vom 29.08.2012

Höhe des Schmerzensgeldes bei zahlreichen Frakturen und andauernden physischen und psychischen Beeinträchtigungen mit dauernder ErwerbsunfähigkeitAnforderungen an die Darlegung des Verdienstausfallschadens

OLG Celle, Urteil vom 18.09.2013 - Aktenzeichen 14 U 167/12

DRsp Nr. 2013/23456

Höhe des Schmerzensgeldes bei zahlreichen Frakturen und andauernden physischen und psychischen Beeinträchtigungen mit dauernder ErwerbsunfähigkeitAnforderungen an die Darlegung des Verdienstausfallschadens

1. Ist ein Unfallgeschädigter aufgrund seiner bei einem Verkehrsunfall erlittenen Verletzungen, insbesondere zahlreicher Frakturen, erwerbsunfähig und bestehen psychische Beeinträchtigungen fort, so ist ein Schmerzensgeld in Höhe von 90.000 EUR angemessen. 2. Zur Beantwortung der Frage, ob ein selbständig Tätiger einen Verdienstausfallschaden erlitten hat, bedarf es der Prüfung, wie sich das von ihm betriebene Unternehmen ohne den Unfall voraussichtlich entwickelt hätte. Dazu bedarf es konkreter Anknüpfungstatsachen, die der Geschädigte darlegen und zur Überzeugung des Richters nachweisen muss. Allerdings dürfen an die Darlegung solcher Anknüpfungstatsachen keine zu hohen Anforderungen gestellt werden.