OLG Frankfurt/Main - Beschluss vom 08.07.2007
4 U 223/06
Normen:
BGB § 249 S. 1; ZPO § 287;
Vorinstanzen:
LG Gießen, - Vorinstanzaktenzeichen 2 O 230/06

Höhe des Wiederbeschaffungswerts eines Fahrzeugs und Höhe der Nutzungsentschädigung

OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 08.07.2007 - Aktenzeichen 4 U 223/06

DRsp Nr. 2009/28539

Höhe des Wiederbeschaffungswerts eines Fahrzeugs und Höhe der Nutzungsentschädigung

Ist bei einem Verkehrsunfall ein Fahrzeug total beschädigt worden, so steht dem Geschädigten kein Anspruch auf Ersatz der Kosten für die kurz zuvor durchgeführte Inspektion an dem Fahrzeug zu, weil diese bereits im Wiederbeschaffungswert enthalten sind. Gleiches gilt für im Tank verbliebenes Restbenzin.

Normenkette:

BGB § 249 S. 1; ZPO § 287;

Gründe:

...

weist der Senat darauf hin, dass beabsichtigt ist, die Berufung nach § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen.

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Gießen vom 19.9.2006 ist zwar zulässig, wird nach Überzeugung des Senats in der Sache aber ohne Erfolg bleiben. Denn das Landgericht hat zutreffend entschieden, dass dem Kläger gegen die Beklagten wegen der Beschädigung seines ... ein restlicher Schadensersatzanspruch von lediglich noch 577,- Euro zusteht.