Auf die Berufung der Parteien vom 17.07.2019 wird das Endurteil des LG Ingolstadt vom 17.06.2019 (Az.
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 46.430,40 € nebst Zinsen aus 8.161,47 € in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 27.07.2017 und aus 38.268,93 € in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 23.08.2019 zu zahlen.
2.Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 3.260,90 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 27.07.2017 zu zahlen.
Im Übrigen werden die Berufungen der Parteien zurückgewiesen.
II.Von den Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Klägerin 60%, die Beklagten samtverbindlich 40%.
III. IV.
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