Identifizierung des Fahrzeugführers anhand von Lichtbildern)
AG Bad Hersfeld, Urteil vom 06.10.1998 - Aktenzeichen 2 Js 5070.1/97
DRsp Nr. 2000/4371
Identifizierung des Fahrzeugführers anhand von Lichtbildern)
»Liegen hinreichend gute Lichtbilder - insbesondere Ausschnittvergrößerungen - vor, die die Identifizierung des Fahrzeugführers einwandfrei ermöglichen und beschränkt sich der Betroffene darauf, lediglich einen Dritten als Fahrer zu benennen, ohne dies weiter darzulegen, so gebietet es die Aufklärungspflicht nicht, den angeblichen Fahrer als Zeugen aus dem Ausland zu laden.«