Auf die Revision der Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Bad Kreuznach vom 24. Juni 2020 mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben,
a)soweit die Angeklagte wegen fahrlässiger Tötung in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung in zwei tateinheitlichen Fällen verurteilt worden ist,
b)im Gesamtstrafenausspruch.
Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
2.
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