BGH - Urteil vom 30.09.1980
VI ZR 38/79
Normen:
StVG § 7 Abs. 3 ; StVO (1970) § 14 Abs. 2 ;
Fundstellen:
DAR 1981, 50
NJW 1981, 113
VRS 60, 85
VersR 1981, 40

Inanspruchnahme des Halters wegen von Schwarzfahrer verursachtem Unfall

BGH, Urteil vom 30.09.1980 - Aktenzeichen VI ZR 38/79

DRsp Nr. 1994/5117

Inanspruchnahme des Halters wegen von Schwarzfahrer verursachtem Unfall

1. Der Schutzzweck der Vorschriften über die Sicherung von Kraftfahrzeugen gegen Schwarzfahrer (§ 14 Abs. 2 StVO; § 38a StVZO) umfaßt auch Schäden aus einem Unfall, den der Schwarzfahrer bei dem Versuch, sich der Festnahme durch die Polizei zu entziehen, mit dem gestohlenen Fahrzeug herbeiführt. 2. Zu den Anforderungen an den Verschuldensnachweis, wenn die Schwarzfahrt durch im Fahrzeug zurückgelassene Zweitschlüssel ermöglicht wird.

Normenkette:

StVG § 7 Abs. 3 ; StVO (1970) § 14 Abs. 2 ;
Fundstellen
DAR 1981, 50
NJW 1981, 113
VRS 60, 85
VersR 1981, 40