Inanspruchnahme des Halters wegen von Schwarzfahrer verursachtem Unfall
BGH, Urteil vom 30.09.1980 - Aktenzeichen VI ZR 38/79
DRsp Nr. 1994/5117
Inanspruchnahme des Halters wegen von Schwarzfahrer verursachtem Unfall
1. Der Schutzzweck der Vorschriften über die Sicherung von Kraftfahrzeugen gegen Schwarzfahrer (§ 14 Abs. 2StVO; § 38aStVZO) umfaßt auch Schäden aus einem Unfall, den der Schwarzfahrer bei dem Versuch, sich der Festnahme durch die Polizei zu entziehen, mit dem gestohlenen Fahrzeug herbeiführt. 2. Zu den Anforderungen an den Verschuldensnachweis, wenn die Schwarzfahrt durch im Fahrzeug zurückgelassene Zweitschlüssel ermöglicht wird.