OLG Zweibrücken - Beschluss vom 28.08.2017
1 OLG 2 Ss 43/17
Normen:
StVG § 21; FeV § 7; FeV § 28 Abs. 4 S. 1 Nr. 2;
Vorinstanzen:
LG Landau, vom 21.04.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 7296 Js 3860/14

Inlandsungültigkeit einer EU-Fahrerlaubnis wegen Begründung eines Scheinwohnsitzes im AuslandParallelentscheidung zu OLG Zweibrücken 1 OLG 2 Ss 32/17 v. 28.08.2017

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 28.08.2017 - Aktenzeichen 1 OLG 2 Ss 43/17

DRsp Nr. 2017/14878

Inlandsungültigkeit einer EU-Fahrerlaubnis wegen Begründung eines Scheinwohnsitzes im Ausland Parallelentscheidung zu OLG Zweibrücken 1 OLG 2 Ss 32/17 v. 28.08.2017

Urkunden des Staates, der die EU-Fahrerlaubnis ausgestellt hat, aus denen sich Hinweise auf die Anmeldung eines Scheinwohnsitzes im Ausland ergeben, sind als von einer Behörde des Ausstellermitgliedstaats herrührende und damit als unbestreitbar einzustufende Information anzusehen. Auf diese Informationen kann sich ein deutsches Gericht bei der Verurteilung stützen.

Tenor

Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil der 3. Kleinen Strafkammer des Landgerichts Landau in der Pfalz vom 21. April 2017 wird als unbegründet verworfen.

Der Beschwerdeführer trägt die Kosten seines Rechtsmittels.

Normenkette:

StVG § 21; FeV § 7; FeV § 28 Abs. 4 S. 1 Nr. 2;

Gründe