Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Die Beklagte bietet über e-Bay Autoteile, u.a. Seitenschweller und Stoßstangen, an. Der An- bzw. Einbau dieser Teile in ein Fahrzeug führt nach § 19 Abs. 2 S. 2 StVZO zum Erlöschen der Betriebserlaubnis. Dies ist nach § 19 Abs. 4 S. 1 Nr. 4 StVZO dann nicht der Fall, wenn ein sogenanntes "Teilegutachten" eines Technischen Dienstes vorliegt, der Verwendungsbereich des Teilegutachtens eingehalten ist und der An- bzw. Einbau unverzüglich von einem Sachverständigen abgenommen wird. Andernfalls ist eine Betriebserlaubnis für das Fahrzeug (§ 21 StVZO) oder für Fahrzeugteile (§ 22 StVZO) einzuholen.
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