Autor: Hering |
Hat der Geschädigte eine für sein Fahrzeug bestehende Vollkaskoversicherung aufgrund des Unfalls in Anspruch genommen, wird der hierfür vereinbarte Selbstbehalt ersetzt. Jedoch muss ein Nachweis durch Beleg des Fahrzeugschadens sowie auch durch das Abrechnungsschreiben des Vollkaskoversicherers geführt werden.
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