LG Hannover, vom 02.11.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 3 O 25/04
Kein Ersatz von Mietwagenkosten wegen zu Unrecht geltend gemachter Unfallschäden
OLG Celle, Urteil vom 28.04.2005 - Aktenzeichen 14 U 243/04
DRsp Nr. 2005/9087
Kein Ersatz von Mietwagenkosten wegen zu Unrecht geltend gemachter Unfallschäden
»1. Macht der Unfallgeschädigte zu Unrecht Unfallschäden geltend und führt die Überprüfung zu einer Verzögerung der Reparatur, kann für diesen Zeitraum kein Ersatz von Mietwagenkosten verlangt werden.2. Kann durch eine Notreparatur (hier: Justierung des Kofferraumdeckels) der Unfallwagen fahrbereit gemacht werden, ohne dass dadurch die Schadensbegutachtung beeinträchtigt wird, muss sie zur Schadensminderung ausgeführt werden. Geschieht dies nicht, kann kein Ersatz von Mietwagenkosten verlangt werden.«