I.
Die Parteien streiten um Ansprüche des Klägers auf Rückabwicklung eines Autokaufes zwischen ihm und der Beklagten.
Wegen des weiteren Vorbringens der Parteien erster Instanz und der erstinstanzlichen Anträge wird auf den Tatbestand der angefochtenen Entscheidung Bezug genommen.
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