VG Sigmaringen, vom 26.06.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 3 K 2573/02
Kein medizinisch-psychologisches Gutachten zur Neuerteilung der Fahrerlaubnis bei infolge Zeitablaufs unverwertbarem Drogendelikt
BVerwG, Urteil vom 09.06.2005 - Aktenzeichen 3 C 21.04
DRsp Nr. 2005/17319
Kein medizinisch-psychologisches Gutachten zur Neuerteilung der Fahrerlaubnis bei infolge Zeitablaufs unverwertbarem Drogendelikt
»Ist die Fahrerlaubnis wegen eines Drogendelikts im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr entzogen worden, so ist bei Neuerteilung der Fahrerlaubnis die Anordnung der Vorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens nach § 14 Abs. 1 Nr. 2FeV nicht mehr zulässig, wenn die Tat wegen Zeitablaufs einem Verwertungsverbot unterliegt.«