Der Kläger verfolgt als Erbe die vermeintlichen Ansprüche seiner inzwischen (nicht an den Unfallfolgen) verstorbenen Ehefrau auf Zahlung eines Schmerzensgeldes und - neu - einer Schmerzensgeldrente aus einem Unfallgeschehen, das sich am 26.3.1994 in Köln-Dünnwald, Odenthaler Straße ereignet hat und bei dem seine Ehefrau von dem der Beklagten zu 1) gehörenden und bei der Beklagten zu 2) haftpflichtversicherten PKW, amtl. Kennz. GM-HP 580, erfasst und verletzt wurde, weiter. Das Landgericht hatte die Kläger abgewiesen.
Die zulässige Berufung des Klägers hat keinen Erfolg.
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