LG Essen, vom 31.07.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 3 O 142/04
Kein Vertrauen auf verkehrsgerechtes Verhalten eines am Straßenrand kauerndes Kindes
OLG Hamm, Urteil vom 15.06.2007 - Aktenzeichen 9 U 183/06
DRsp Nr. 2008/10606
Kein Vertrauen auf verkehrsgerechtes Verhalten eines am Straßenrand kauerndes Kindes
Kauert ein 11 1/2-jähriges Kind mit seinem Roller in Höhe einer Querungshilfe zur Fahrbahn hin am Boden, weil es die Schnürbänder seiner Schuhe richtet, muss der sich nahende Fahrzeugführer gemäß § 3 Abs. 2 aStVO darauf einrichten, dass das Kind plötzlich unachtsam die Fahrbahn betreten könnte, weil dessen Gebahren - offensichtliche Unaufmerksamkeit gegenüber dem Fahrverkehr - kein Vertrauen auf verkehrsgerechtes Verhalten begründet.