OLG Hamm - Urteil vom 15.06.2007
9 U 183/06
Normen:
StVG § 7 ; BGB § 823 ; PflgVG § 3 Ziff. 1 ; StVO § 3 Abs. 2a ; StVO § 25 Abs. 3 ;
Fundstellen:
NZV 2008, 409
VersR 2008, 1417
Vorinstanzen:
LG Essen, vom 31.07.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 3 O 142/04

Kein Vertrauen auf verkehrsgerechtes Verhalten eines am Straßenrand kauerndes Kindes

OLG Hamm, Urteil vom 15.06.2007 - Aktenzeichen 9 U 183/06

DRsp Nr. 2008/10606

Kein Vertrauen auf verkehrsgerechtes Verhalten eines am Straßenrand kauerndes Kindes

Kauert ein 11 1/2-jähriges Kind mit seinem Roller in Höhe einer Querungshilfe zur Fahrbahn hin am Boden, weil es die Schnürbänder seiner Schuhe richtet, muss der sich nahende Fahrzeugführer gemäß § 3 Abs. 2 a StVO darauf einrichten, dass das Kind plötzlich unachtsam die Fahrbahn betreten könnte, weil dessen Gebahren - offensichtliche Unaufmerksamkeit gegenüber dem Fahrverkehr - kein Vertrauen auf verkehrsgerechtes Verhalten begründet.

Normenkette:

StVG § 7 ; BGB § 823 ; PflgVG § 3 Ziff. 1 ; StVO § 3 Abs. 2a ; StVO § 25 Abs. 3 ;

Entscheidungsgründe:

A.