LAG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 12.03.2021
2 Sa 1390/20
Normen:
BGB § 134; BGB § 622 Abs. 1;
Fundstellen:
ArbRB 2021, 204
EzA-SD 2021, 6
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 10.09.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 16095/19

Keine Anwendung des Kündigungsschutzgesetzes bei KleinbetriebKündigung wegen Arbeitsausfall aufgrund von Arbeitsunfähigkeit keine Maßregelung im Sinne von § 612a BGB

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12.03.2021 - Aktenzeichen 2 Sa 1390/20

DRsp Nr. 2021/8035

Keine Anwendung des Kündigungsschutzgesetzes bei Kleinbetrieb Kündigung wegen Arbeitsausfall aufgrund von Arbeitsunfähigkeit keine Maßregelung im Sinne von § 612a BGB

Die Kündigung in einem Kleinbetrieb i.S. v. § 23 Abs. 1 KSchG wegen Krankheit des Arbeitnehmers stellt keine Maßregelung i.S.v. § 612 a BGB dar.

I. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 10.09.2020 - 1 Ca 16095/19 - wird auf ihre Kosten bei unverändertem Streitwert zurückgewiesen.

II. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 134; BGB § 622 Abs. 1;

Tatbestand:

Die Parteien streiten um die Wirksamkeit einer Kündigung in einem Kleinbetrieb im Sinne von § 23 Abs. 1 KSchG, in dem das Kündigungsschutzgesetz nicht gilt.

Die Klägerin war bei der Beklagten, die regelmäßig nicht mehr als 10 Arbeitnehmer beschäftigt, seit dem 15.03.2019 zuletzt als Hörakustikmeisterin bei einer monatlichen Bruttovergütung von 3.500,00 EUR aufgrund des Arbeitsvertrages vom 30.01.2019 (vgl. die Kopie des Vertrages Bl. 14 ff d. A.) beschäftigt.