Die Rechtsbeschwerde wird durch Beschluss des Vorsitzenden Richters am Oberlandesgericht als Einzelrichter zugelassen und die Sache dem Bußgeldsenat in der Besetzung mit 3 Richtern übertragen.
Das angefochtene Urteil wird mit zugrunde liegenden Feststellungen mit Ausnahme derjenigen zum objektiv ordnungswidrigen Verkehrsgeschehen aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsbeschwerde, an das Amtsgericht Olpe zurückverwiesen.
I.
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