Die Rechtsbeschwerde der Betroffenen gegen das Urteil des Amtsgerichts Lingen vom 1.7.2020 wird auf ihre Kosten als offensichtlich unbegründet verworfen.
Das Amtsgericht hat die Betroffene wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts (115 km/h statt erlaubter 70 km/h) zu einer Geldbuße von 160 € und einem einmonatigen Fahrverbot verurteilt.
Die Überprüfung des Urteils lässt aus den von der Generalstaatsanwaltschaft dargelegten Erwägungen keinen Rechtsfehler zum Nachteil der Betroffenen erkennen.
Der Senat ergänzt:
a)
Er hat bereits entschieden, dass er dem Urteil des Verfassungsgerichtshofs des Saarlandes vom 5.7.2019 nicht folgt: Senat, Beschluss vom 9.9.2019 (
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