Das angefochtene Urteil wird mit den Feststellungen aufgehoben.
Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsbeschwerde, an das Amtsgericht zurückverwiesen.
I.
Das Amtsgericht hat den Betroffenen u. a. wegen eines "fahrlässigen Verstoßes gegen die Vorschrift über Bremsen" zu einer Geldbuße von 180 € verurteilt. Auf den Antrag des Betroffenen hat die Einzelrichterin die Rechtsbeschwerde durch Beschluss vom 28. Januar 2014 insoweit zugelassen und die Sache dem Senat gemäß § 80 a Abs. 3 OWiG zur Entscheidung übertragen.
II.
Das Rechtsmittel hat zumindest vorläufigen Erfolg.
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