OLG Düsseldorf - Beschluss vom 28.01.2014
IV-3 RBs 11/14
Normen:
StVO § 23 Abs.1 Satz 2; StVZO §§ 41, 69a;
Fundstellen:
DAR 2014, 475
NStZ-RR 2014, 190
NZV 2014, 425
NZV 2014, 6

Keine Pflicht zur regelmäßigen Sichtkontrolle der Bremsschreiben durch den Fahrer eines Lkw ohne besonderen Anlass

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.01.2014 - Aktenzeichen IV-3 RBs 11/14

DRsp Nr. 2014/6804

Keine Pflicht zur regelmäßigen Sichtkontrolle der Bremsschreiben durch den Fahrer eines Lkw ohne besonderen Anlass

Der Fahrer eines LKW braucht vor Fahrtantritt die Bremsscheiben nicht einer Sichtkontrolle unterziehen, sofern nicht ausnahmsweise ein besonderer Anlass dafür besteht.

Tenor

Das angefochtene Urteil wird mit den Feststellungen aufgehoben.

Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsbeschwerde, an das Amtsgericht zurückverwiesen.

Normenkette:

StVO § 23 Abs.1 Satz 2; StVZO §§ 41, 69a;

Gründe

I.

Das Amtsgericht hat den Betroffenen u. a. wegen eines "fahrlässigen Verstoßes gegen die Vorschrift über Bremsen" zu einer Geldbuße von 180 € verurteilt. Auf den Antrag des Betroffenen hat die Einzelrichterin die Rechtsbeschwerde durch Beschluss vom 28. Januar 2014 insoweit zugelassen und die Sache dem Senat gemäß § 80 a Abs. 3 OWiG zur Entscheidung übertragen.

II.

Das Rechtsmittel hat zumindest vorläufigen Erfolg.