LG Wuppertal, vom 18.03.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 17 O 90/05
Keine Rechtfertigung für den Erlass einer einstweiligen Verfügung auf Sequestrierung der Fahrzeuge wegen Mietzinszahlungseinstellung
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26.04.2005 - Aktenzeichen I-24 W 15/05
DRsp Nr. 2005/9105
Keine Rechtfertigung für den Erlass einer einstweiligen Verfügung auf Sequestrierung der Fahrzeuge wegen Mietzinszahlungseinstellung
»Die Einstellung der Mietzinszahlung und die andauernde Nutzung mehrerer Lastkraftwagen durch den Mieter rechtfertigen ohne weitere Umstände nicht den Erlass einer einstweiligen Verfügung auf Sequestrierung der Fahrzeuge (Ergänzung zu OLG Düsseldorf MDR 2004, 1291).«