OLG Celle - Beschluss vom 08.08.2013
31 Ss 20/13
Normen:
PflVG § 1 PflVG, § 6 Abs. 1; FZV § 10 Abs. 4; FZV § 23; AKB (2008) Nr. H.3.1, H.3.2.1;
Vorinstanzen:
LG Bückeburg, vom 26.02.2013
AG Stadthagen, vom 22.10.2012

Keine Strafbarkeit wegen Fahrens ohne Versicherungsschutz bei bestehender vorläufiger Deckungszusage für Zulassungsfahren

OLG Celle, Beschluss vom 08.08.2013 - Aktenzeichen 31 Ss 20/13

DRsp Nr. 2014/15380

Keine Strafbarkeit wegen Fahrens ohne Versicherungsschutz bei bestehender vorläufiger Deckungszusage für Zulassungsfahren

Besteht eine vorläufige Deckungszugsage auch für Zulassungsfahrten nach H.3.1 AKB 2008, so erfüllt eine Fahrt vor der Zulassung des Fahrzeugs zu anderen als Zulassungszwecken nicht den objektiven Tatbestand des § 6 Abs. 1 PflVG, weil hierin lediglich die Verletzung einer Obliegenheitspflicht im Rahmen eines bestehenden Versicherungsverhältnisses zu sehen ist, die nicht den Bestand des Versicherungsvertrages an sich beeinträchtigt.

1. Auf die Revision des Angeklagten werden das Urteil der 4. kleinen Strafkammer des Landgerichts Bückeburg vom 26. Februar 2013 und das Urteil des Amtsgerichts Stadthagen vom 22. Oktober 2012

a) im Schuldspruch, soweit der Angeklagte wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz verurteilt worden ist, und

b) im Gesamtstrafenausspruch

aufgehoben.

Der Angeklagte wird insoweit freigesprochen.

2. Die weitergehende Revision wird verworfen.

Es verbleibt hiernach bei der Verurteilung des Angeklagten wegen Betrugs zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu je 20 € und den bewilligten Zahlungserleichterungen.