I.
Der Kläger verlangt von den Beklagten Schmerzensgeld aus einem Verkehrsunfall, an dem der Kläger selbst mit seinem Rennrad und der Beklagte zu 1. als Fahrer des bei der Beklagten zu 2. haftpflichtversicherten Traktors mit dem amtlichen Kennzeichen ... beteiligt waren.
Am Sonntag, 10.07.2005, gegen 11.00 Uhr befuhr der damals 67-jährige Kläger mit seinem Rennrad in Begleitung der Zeugen W und B die durch ländliches Gebiet führende N. Straße (K35) im Bereich der Gemeinde I. Er trug an diesem Tag eine Rennfahrerbekleidung, hingegen keinen Schutzhelm.
Der Kläger folgte den beiden ihm vorausfahrenden Zeugen mit einer Geschwindigkeit von ca. 30 - 40 km/h in eine auf der N Straße gelegene scharfe Rechtskurve, in der die Sicht nach vorn durch eine rechts neben der Fahrbahn befindliche Hecke beeinträchtigt ist.
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