OLG Braunschweig - Urteil vom 16.07.1998
2 U 65/98
Normen:
BGB §§ 535 ff. ;
Fundstellen:
BB 1998, 2081
DRsp I(133)704d

Kfz-Leasing mit Kilometerabrechnung; Berechnung des Vollamortisationsanspruchs bei fristloser Kündigung

OLG Braunschweig, Urteil vom 16.07.1998 - Aktenzeichen 2 U 65/98

DRsp Nr. 2004/1325

Kfz-Leasing mit Kilometerabrechnung; Berechnung des Vollamortisationsanspruchs bei fristloser Kündigung

»Bei der Berechnung eines Vollamortisationsanspruchs nach fristloser Kündigung durch den Leasinggeber ist bei einem Kfz-Leasingvertrag mit Kilometerabrechnung jedenfalls dann ein kalkulierter Restwert, der niedriger als der tatsächlich erzielte Gebrauchtwagenerlös ist, zugunsten des Leasinggebers anzusetzen, sofern das Leasingfahrzeug bei Rückgabe Mängel, Schäden oder eine übermäßige Abnutzung aufweist und der kalkulierte Restwert zum vertraglichen Ende des Leasingvertrags vom Händler, der den Vertrag vermittelt hat, garantiert wurde.«

Normenkette:

BGB §§ 535 ff. ;

Hinweise: