Anmelden
Passwort vergessen?
Benutzername vergessen?
Verkehrsstrafrecht Online
Verkehrsstrafrecht Online
Menü
Lizenziertes Produkt
×
Anmelden
Passwort vergessen?
Benutzername vergessen?
Handbuch
Unfallregulierung in Europa
Lexika
Arbeitshilfen
Archiv
Rechtsprechung
Gesetze
Spezialreporte
Handy am Steuer
Informationsanspruch im Bußgeldverfahren
Autoren
Autorenverzeichnis
Autorenverzeichnis Ausland
Handbuch
Unfallregulierung in Europa
Lexika
Arbeitshilfen
Archiv
Rechtsprechung
Gesetze
Spezialreporte
Handy am Steuer
Informationsanspruch im Bußgeldverfahren
Autoren
Autorenverzeichnis
Autorenverzeichnis Ausland
Rechtsprechung
1985
Sonstige
OLG
KG
KG - Beschluß vom 20.02.1985
2 Ss 44/85 - 3 Ws (B) 48/85
Normen:
StVZO
§
47
Abs.
1
S. 1, §
69a
Abs.
3
Nr.
15
;
Fundstellen:
VRS 69, 76
KG - Beschluß vom 20.02.1985 (2 Ss 44/85 - 3 Ws (B) 48/85) - DRsp Nr. 1994/7856
KG,
Beschluß
vom 20.02.1985
- Aktenzeichen 2 Ss 44/85 - 3 Ws (B) 48/85
DRsp Nr. 1994/7856
Der Nachweis der unzulässigen Abgasentwicklung eines Kfz mit Ottomotor läßt sich nicht ohne weiteres durch Zeugenbeweis führen.
Normenkette:
StVZO
§
47
Abs.
1
S. 1, §
69a
Abs.
3
Nr.
15
;
Fundstellen
VRS 69, 76
© copyright - Deubner Verlag, Köln
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Verkehrsstrafrecht Online" abrufen.
Testen Sie "Verkehrsstrafrecht Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
Jetzt 14 Tage kostenlos testen!
Login für Abonnenten
×
Verkehrsstrafrecht Online
Verkehrsstrafrecht Online
Bestellformular
Online-Portal
Bezugszeitraum: 12 Monate
Angebotspreis zum Start des Portals: 198,00 € pro Monat zzgl. USt
14-Tage-Gratis-Test
Kanzlei
Anrede*
Herr
Frau
Vor.-/Nachname*
Str., Hausnr.*
PLZ, Ort*
E-Mail*
Ich akzeptiere die
Allgemeinen Geschäftsbedingungen
der Deubner Recht & Steuern GmbH & Co. KG
Dieses Angebot richtet sich ausschließlich an steuer- und rechtsberatende Berufe, freie Berufe, öffentliche Betriebe und Verwaltungen, sowie Unternehmen und ist zur Nutzung in der beruflichen, selbstständigen oder gewerblichen Tätigkeit bestimmt.
Bestellen