KG - Beschluß vom 20.03.1980
3 Ws (B) 46/80
Normen:
StVO § 1 Abs. 2, § 9 Abs. 3 Satz 1, § 37 Abs. 2 Nr. 1 Satz 5;
Fundstellen:
VRS 59, 367

KG - Beschluß vom 20.03.1980 (3 Ws (B) 46/80) - DRsp Nr. 1994/7970

KG, Beschluß vom 20.03.1980 - Aktenzeichen 3 Ws (B) 46/80

DRsp Nr. 1994/7970

Ein Kraftfahrer, der auf einer ampelgeregelten Kreuzung nach links abbiegen will, muß auch nach Aufleuchten des grünen Abbiegepfeils auf Nachzügler des Gegenverkehrs Rücksicht nehmen und daher die Verkehrslage im Kreuzungsbereich beobachten; der Vorwurf, er sei "blindlings" losgefahren, kann aber nicht darauf gestützt werden, daß der Linksabbieger es unterlassen hat, besonders darauf zu achten, ob etwa entgegenkommende Fahrzeuge das für sie maßgebende Rotlicht zu mißachten drohen.

Normenkette:

StVO § 1 Abs. 2, § 9 Abs. 3 Satz 1, § 37 Abs. 2 Nr. 1 Satz 5;
Fundstellen
VRS 59, 367