KG - Urteil vom 20.07.1967 (2-1 Ss 144/67) - DRsp Nr. 1994/8095
KG, Urteil vom 20.07.1967 - Aktenzeichen 2-1 Ss 144/67
DRsp Nr. 1994/8095
1. Ein Kraftfahrer muß sich von vornherein darauf einstellen, daß er auf ein für ihn und sein Fahrzeug keine Gefahr bildendes kleines Tier auf der Fahrbahn nicht unter allen Umständen, sondern nur dann Rücksicht nehmen darf, wenn ihm das ohne Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit durch Bremsen oder Ausweichen möglich ist. 2. Tut er das nicht, so trifft ihn in aller Regel der Vorwurf der Fahrlässigkeit.