KG - Urteil vom 21.03.1973
22 U 2478/72
Normen:
StVO § 10 ;
Fundstellen:
VerkMitt 1974, 75

KG - Urteil vom 21.03.1973 (22 U 2478/72) - DRsp Nr. 1994/8060

KG, Urteil vom 21.03.1973 - Aktenzeichen 22 U 2478/72

DRsp Nr. 1994/8060

Wer in einer Fahrzeugreihe so parkt, daß er nur mit Rangierbewegungen die Parklücke verlassen kann, verletzt seine Sorgfaltspflicht, wenn er mit Rücksicht auf den fließenden Verkehr genötigt wird, in Schrägstellung unter teilweiser Inanspruchnahme des dem fließenden Verkehr gebührenden Fahrbahnteils zu warten.

Normenkette:

StVO § 10 ;

Hinweise:

ganz kurzes Anfahren und leichtes Schrägstellen bedeutet keine Behinderung oder Belästigung anderer i.S.v. § 1 StVO : OLG Hamburg (Ss 83/56) DAR 1956, 281 = VRS 11, 292.

Fundstellen
VerkMitt 1974, 75