KG - Urteil vom 28.04.1988 ((3) 1 Ss 7/88 (10/88)) - DRsp Nr. 1994/7816
KG, Urteil vom 28.04.1988 - Aktenzeichen (3) 1 Ss 7/88 (10/88)
DRsp Nr. 1994/7816
»Der Führer eines bei Rotlicht haltenden und nach dem Farbwechsel auf Grün nach rechts abbiegenden Lkw kann nicht darauf vertrauen, daß Radfahrer, die einen rechts neben der Fahrbahn befindlichen Radweg benutzen und die er wegen der technischen Beschaffenheit seines Fahrzeugs nicht sehen kann, sein Richtungszeichen beachten und nicht in gerader Richtung weiterfahren.«