Unter Abänderung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 20. August 2020 -
Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens erster und zweiter Instanz.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.400,- € festgesetzt.
I.
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