LG Duisburg, vom 19.04.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 8 O 461/06
Klageerhebung ohne Gewährung eines angemessenen Prüfungszeitraumes zur Klärung der Rechtslage nach einem Verkehrsunfall
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.06.2007 - Aktenzeichen I-1 W 23/07
DRsp Nr. 2007/22450
Klageerhebung ohne Gewährung eines angemessenen Prüfungszeitraumes zur Klärung der Rechtslage nach einem Verkehrsunfall
Bei der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen in Verkehrsunfallsachen muss dem Schädiger sowie der in Anspruch genommenen Haftpflichtversicherung eine angemessene Zeit zur Prüfung des Anspruchs eingeräumt werden. Wird vorschnell Klage erhoben, läuft der Geschädigte Gefahr, nach einem sofortigen Anerkenntnis der Ansprüche die Verfahrenskosten tragen zu müssen. In Fällen durchschnittlicher Art ist in der Regel ein Prüfungszeitraum von vier bis sechs Wochen als angemessen anzusehen.