I.
Der Kläger befuhr am 04.08.1997 mit seinem Pkw Ford Sierra die Autobahn mit einer Geschwindigkeit von ca. 120 km/h. Als er in Höhe einer Ausfahrt nach links auf den Überholfahrstreifen wechseln wollte, kollidierte er mit dem dort mit einer Geschwindigkeit von 160 km/h von hinten herannahenden, vom Beklagten zu 1) geführten und bei der Beklagten zu 2) haftpflichtversicherten Pkw Mercedes 300 E. Die Fahrzeuge wurden beschädigt, der Kläger wurde verletzt.
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