OLG Bremen - Urteil vom 26.11.2018
3 U 7/17
Normen:
VVG § 1;
Vorinstanzen:
LG Bremen, vom 19.01.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 6 O 1184/12

Kosten einer In Vitro Fertilisation mit intracytoplasmatischer Spermieninjektion und anschließendem EmbryotransferErfolgswahrscheinlichkeit einer BehandlungHerbeiführung einer Schwangerschaft als Behandlungsziel

OLG Bremen, Urteil vom 26.11.2018 - Aktenzeichen 3 U 7/17

DRsp Nr. 2020/1808

Kosten einer In Vitro Fertilisation mit intracytoplasmatischer Spermieninjektion und anschließendem Embryotransfer Erfolgswahrscheinlichkeit einer Behandlung Herbeiführung einer Schwangerschaft als Behandlungsziel

Bei der Feststellung einer die medizinische Notwendigkeit nach § 1 Abs. 2 S. 1 MB/KK (Musterbedingungen Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung) begründenden mindestens 15%igen Erfolgswahrscheinlichkeit einer In-vitro-Fertilisation (IVF) mit intracytoplasmatischer Spermieninjektion (ICSI) ist maßgeblich allein das Behandlungsziel der Herbeiführung einer Schwangerschaft. Nicht zu berücksichtigen ist dabei die statistische Wahrscheinlichkeit des Eintritts einer Geburt (sog. "baby-take-home-Rate"), sofern nicht Umstände vorliegen, die auf ein über die Risiken der Altersgruppe der Frau hinausgehendes Abortrisiko hinweisen.

Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Bremen, 6. Zivilkammer, vom 19. Januar 2017 abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 15.188,39 € zzgl. Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 25. Februar 2012 zu zahlen.