Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Augsburg vom 15. Dezember 2022 wird zurückgewiesen.
II.Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
I.
Streitig ist im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes, ob der Antragsteller (ASt) die Erstattung der Kosten für eine Eignungsuntersuchung zum Führen eines Kraftfahrzeugs (Kfz) beanspruchen kann.
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