Auf die Berufung der Beklagten wird das am 17.10.2013 verkündete Urteil der 24. Zivilkammer des Landgerichts Köln -
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 77.000,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 18.12.2010 zu zahlen sowie
außergerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.880,02 €
zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 04.05.2011.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
2.Von den Kosten des Rechtsstreits erster Instanz hat die Klägerin 39 % und die Beklagte 61 % zu tragen. Von den Kosten des Rechtsstreits zweiter Instanz hat die Klägerin 38 % und die Beklagte 62 % zu tragen.
3.
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