Ladung des Sachverständigen zur mündlichen Erläuterung seines Gutachtens in der Berufungsinstanz
BGH, Urteil vom 24.10.1995 - Aktenzeichen VI ZR 13/95
DRsp Nr. 1996/141
Ladung des Sachverständigen zur mündlichen Erläuterung seines Gutachtens in der Berufungsinstanz
»Hat das Landgericht einem rechtzeitig gestellten Antrag auf Ladung des Sachverständigen zur mündlichen Erläuterung seines schriftlichen Gutachtens nicht entsprochen, so muß das Berufungsgericht dem im zweiten Rechtszug wiederholten Antrag stattgeben.«