EuGH - Urteil vom 21.03.2002
Rs C-451/99
Normen:
EG Art. 28 Art. 49 Art. 50 Art. 51 Art. 52 Art. 53 Art. 54 Art. 55 ;
Fundstellen:
DAR 2003, 504
NJW 2003, 275
SWI 2002, 243
Vorinstanzen:
Handelsgericht Wien - Beschluss vom 10. November 1999,

Leasing von Personenkraftwagen - Verbot, nach Ablauf einer bestimmten Frist ein Fahrzeug in einem Mitgliedstaat zu benutzen, das in einem anderen Mitgliedstaat zugelassen ist - Verpflichtung zur Zulassung und zur Zahlung einer Normverbrauchsabgabe im Mitgliedstaat des Gebrauchs - Pflicht zur Versicherung bei einem im Mitgliedstaat des Gebrauchs hierzu berechtigten Versicherer - Verpflichtung zu einer technischen Untersuchung - Beschränkungen des freien Dienstleistungsverkehrs - Rechtfertigungsgründe

EuGH, Urteil vom 21.03.2002 - Aktenzeichen Rs C-451/99

DRsp Nr. 2002/16069

Leasing von Personenkraftwagen - Verbot, nach Ablauf einer bestimmten Frist ein Fahrzeug in einem Mitgliedstaat zu benutzen, das in einem anderen Mitgliedstaat zugelassen ist - Verpflichtung zur Zulassung und zur Zahlung einer Normverbrauchsabgabe im Mitgliedstaat des Gebrauchs - Pflicht zur Versicherung bei einem im Mitgliedstaat des Gebrauchs hierzu berechtigten Versicherer - Verpflichtung zu einer technischen Untersuchung - Beschränkungen des freien Dienstleistungsverkehrs - Rechtfertigungsgründe