OLG Saarbrücken - Urteil vom 07.07.2021
5 U 17/19
Normen:
ZPO § 91 Abs. 1;
Vorinstanzen:
LG Saarbrücken, vom 22.01.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 14 O 9/15

Leistungen aus einer BerufsunfähigkeitszusatzversicherungVoraussetzungen einer BerufsunfähigkeitPrägende LebensstellungVorübergehende Tätigkeit an einem anderen Arbeitsplatz

OLG Saarbrücken, Urteil vom 07.07.2021 - Aktenzeichen 5 U 17/19

DRsp Nr. 2021/13904

Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung Voraussetzungen einer Berufsunfähigkeit Prägende Lebensstellung Vorübergehende Tätigkeit an einem anderen Arbeitsplatz

War die Versicherungsnehmerin einer Berufsunfähigkeitsversicherung nach Zeiten des Mutterschutzes zunächst nicht auf ihren angestammten Arbeitsplatz als Pförtnerin an einer Ein- und Ausgangswaage zurückgekehrt, sondern innerhalb des Betriebes für einen von vornherein befristeten Zeitraum auf einer für sie geschaffenen Stelle im Innendienst tätig, so ist diese vorübergehende Tätigkeit nicht geeignet gewesen, ihre Lebensstellung dergestalt zu prägen, dass diese für die Beurteilung einer kurz darauf angemeldeten Berufsunfähigkeit zugrunde gelegt werden könnte; vielmehr bleibt insoweit ihre "Stammtätigkeit" als ihr "eigentlicher Beruf" maßgeblich.

I. Auf die Berufung der Beklagten wird das am 22. Januar 2019 verkündete Urteil des Landgerichts Saarbrücken - 14 O 9/15 - abgeändert: Die Klage wird abgewiesen.

II. Die Kosten des Rechtsstreits fallen der Klägerin zur Last.