OLG Düsseldorf - Beschluss vom 13.09.2018
4 U 41/18
Normen:
StGB § 142 Abs. 1; HKB;
Vorinstanzen:
LG Kleve, vom 17.05.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 6 O 65/16

Leistungsfreiheit des Fahrzeugversicherers wegen Verletzung der Wartepflicht durch den Versicherungsnehmer

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.09.2018 - Aktenzeichen 4 U 41/18

DRsp Nr. 2019/3216

Leistungsfreiheit des Fahrzeugversicherers wegen Verletzung der Wartepflicht durch den Versicherungsnehmer

Wartet der Fahrer eines Fahrzeugs nicht zumindest zehn Minuten, nachdem er abends auf regennasser Fahrbahn ins Schleudern gekommen, gegen eine Warnbake auf der Fahrbahnseite gestoßen und diese beschädigt hat, kann der Kaskoversicherer wegen vorsätzlicher Obliegenheitsverletzung leistungsfrei sein.

Tenor

1.

Die Parteien werden darauf hingewiesen, dass der Senat beabsichtigt, die Berufung der Klägerin gegen das am 17.05.2018 verkündete Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Kleve durch einstimmigen Beschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen.

Es besteht Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 18. Oktober 2018 .

2.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 9375,26 Euro festgesetzt.

Normenkette:

StGB § 142 Abs. 1; HKB;

Gründe

Die Berufung der Klägerin gegen das im Tenor bezeichnete erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Kleve hat keine Aussicht auf Erfolg. Da auch die weiteren Voraussetzungen des § 522 Abs. 2 ZPO offensichtlich vorliegen, beabsichtigt der Senat, das Rechtsmittel durch Beschluss zurückzuweisen, ohne dass es einer mündlichen Verhandlung bedarf.

I.