OLG Nürnberg - Urteil vom 28.03.2003
8 U 4326/01
Normen:
VVG § 23 § 27 § 28 ;
Fundstellen:
VRS 105, 185
ZfS 2003, 457

Leistungsfreiheit des Versicherers in der Kfz-Fahrzeugversicherung wegen Verletzung der Pflicht zur Anzeige einer Gefahrerhöhung; Verlust eines Schlüssels aus der Geldbörse oder der Kasse einer Gaststätte

OLG Nürnberg, Urteil vom 28.03.2003 - Aktenzeichen 8 U 4326/01

DRsp Nr. 2006/10529

Leistungsfreiheit des Versicherers in der Kfz-Fahrzeugversicherung wegen Verletzung der Pflicht zur Anzeige einer Gefahrerhöhung; Verlust eines Schlüssels aus der Geldbörse oder der Kasse einer Gaststätte

Unterlässt der Versicherungsnehmer in der Kfz-Fahrzeugversicherung es, dem Versicherer den Verlust des Schlüssels zu einem hochwertigen Fahrzeug, den er zeitweise in seiner Geldbörse oder auch in der Kasse der Gaststätte aufbewahrt hat, anzuzeigen, so ist der Versicherer leistungsfrei.

Normenkette:

VVG § 23 § 27 § 28 ;
Fundstellen
VRS 105, 185
ZfS 2003, 457