BGH - Urteil vom 25.03.1992
IV ZR 17/91
Normen:
VVG § 61 ;
Fundstellen:
NJW-RR 1992, 921
VersR 1992, 865
r+s 1992, 265
Vorinstanzen:
OLG Bremen 23.11.1990,

Leistungsfreiheit des Versicherers wegen Schadenszufügung durch einen Repräsentanten des Versicherungsnehmers

BGH, Urteil vom 25.03.1992 - Aktenzeichen IV ZR 17/91

DRsp Nr. 1994/3936

Leistungsfreiheit des Versicherers wegen Schadenszufügung durch einen Repräsentanten des Versicherungsnehmers

Auch die Stellung eines Betriebsleiters begründet als solche noch nicht eine Repräsentantenstellung für den Versicherungsnehmer. Vielmehr muß im einzelnen überprüft werden, ob der Betriebsleiter die Verantwortung für das versicherte Risiko vollständig übernommen hat und inwieweit der Versicherungsnehmer selbst Kontrollmaßnahmen eingerichtet hat, die ihm ein eigenes Eingreifen in die Tätigkeit des Betriebsleiters ermöglichen.

Normenkette:

VVG § 61 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten darüber, ob die Beklagte, bei der die Klägerin haftpflichtversichert ist, für Steuernachzahlungen der Klägerin eintrittspflichtig ist.