Die zulässige, insbesondere form- und fristgerecht eingelegte Berufung bleibt in der Sache ohne Erfolg.
Das Landgericht hat die Klage im Ergebnis zu Recht abgewiesen.
Gegenstand des Rechtsstreits ist die Eintrittspflicht der Beklagten aus einer für den PKW- Kombi VW-Bus, amtliches Kennzeichen ..., mit der Klägerin abgeschlossenen Teilkaskoversicherung.
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