LG Aachen - 24.11.1988 (6 S 135/88) - DRsp Nr. 1994/14201
LG Aachen, vom 24.11.1988 - Aktenzeichen 6 S 135/88
DRsp Nr. 1994/14201
1. Ist der Geschädigte zur Abrechnung auf Totalschadenbasis berechtigt, so entfällt ein Abzug wegen der mit dem beschädigten Kfz gefahrenen Kilometer. Es ist also zu zahlen: Neupreis abzüglich Restwert. 2. Dieser Anspruch kann auch fiktiv gefordert werden; d.h. auch dann, wenn der Geschädigte das Fahrzeug reparieren läßt, um es anschließend selbst weiter zu benutzen.