LG Aachen vom 25.09.1985
4 O 178/85
Normen:
AKB § 7, § 12 Nr. 1 Abs. 2e ; VVG § 6 Abs. 3, § 61 ;
Fundstellen:
VersR 1986, 1095

LG Aachen - 25.09.1985 (4 O 178/85) - DRsp Nr. 1994/14219

LG Aachen, vom 25.09.1985 - Aktenzeichen 4 O 178/85

DRsp Nr. 1994/14219

1. Repräsentant ist nur derjenige, der in dem Geschäftsbereich, zu dem das versicherte Risikos gehört, aufgrund eines Vertretungs- oder ähnlichen Verhältnisses mit der Befugnis zu selbständigem Handeln in einem nicht unbedeutenden Umfang an die Stelle des Versicherungsnehmers getreten ist. 2. Der Ehemann der Versicherungsnehmerin ist auch nicht dann ohne weiteres ihr Repräsentant, wenn er das Fahrzeug überwiegend nutzt.

Normenkette:

AKB § 7, § 12 Nr. 1 Abs. 2e ; VVG § 6 Abs. 3, § 61 ;
Fundstellen
VersR 1986, 1095