LG Aachen - 22.02.1985 (5 S 515/84)
Sachverständige hatten die Kosten für die Reparatur des erheblich beschädigten Pkw auf maximal 4.168 DM geschätzt; die Werkstattrechnung belief sich später auf 5.537 DM; der Wiederbeschaffungswert wurde auf 3.700 DM [...]