LG Amberg - Urteil vom 24.06.1996 (24 O 497/95) - DRsp Nr. 1997/1765
LG Amberg, Urteil vom 24.06.1996 - Aktenzeichen 24 O 497/95
DRsp Nr. 1997/1765
Bei einer Kollision mit 20 km/h und einer dadurch bedingten Geschwindigkeitsänderung des Pkw von 10 km/h wirken so geringe Kräfte auf die Wirbelsäule ein, daß dadurch eine relevante Beschleunigungsverletzung der HWS nicht verursacht worden sein kann. Treten einige Tage später Schmerzen im Lendenwirbelbereich auf und wird dann dort ein Bandscheibenvorfall festgestellt, kann diese Schmerzsymptomatik unfallunabhängig durch ein Alltagsereignis ausgelöst worden sein.