LG Augsburg - Urteil vom 17.02.1998 (4 S 4756/97) - DRsp Nr. 1999/1856
LG Augsburg, Urteil vom 17.02.1998 - Aktenzeichen 4 S 4756/97
DRsp Nr. 1999/1856
Die Belehrung des Versicherungsnehmers durch den Versicherer über die Rechtsfolge des rückwirkenden Wegfalls des Versicherungsschutzes bei verspäteter Einlösung des Versicherungsscheins, die vom Versicherungsnehmer zu vertreten ist, muß an deutlich hervorgehobener Stelle erfolgen. Ist diesem Erfordernis nicht genügt, so tritt Leistungsfreiheit des Versicherer nicht ein.