LG Bautzen - Urteil vom 25.08.1998
4 O 309/98
Normen:
BGB §§ 823, 839 ; SächsStraßenG §§ 44, 9;
Fundstellen:
DAR 1999, 26

LG Bautzen - Urteil vom 25.08.1998 (4 O 309/98) - DRsp Nr. 1999/10068

LG Bautzen, Urteil vom 25.08.1998 - Aktenzeichen 4 O 309/98

DRsp Nr. 1999/10068

Verkehrsteilnehmer in den neuen Bundesländern müssen weiterhin in gemeindlichen Ortsdurchfahrten die desolaten Straßenverhältnisse hinnehmen, da die Infrastrukturmaßnahmen erkennbar noch nicht soweit fortgeschritten sind, daß auch untergeordnete Straßen neuzeitlichen Anforderungen gerecht werden. Eine andere Beurteilung kann sich allerdings bei größeren Straßen, wie Autobahnen und Bundesstraßen, ergeben.

Normenkette:

BGB §§ 823, 839 ; SächsStraßenG §§ 44, 9;
Fundstellen
DAR 1999, 26