LG Bautzen - Urteil vom 25.08.1998 (4 O 309/98) - DRsp Nr. 1999/10068
LG Bautzen, Urteil vom 25.08.1998 - Aktenzeichen 4 O 309/98
DRsp Nr. 1999/10068
Verkehrsteilnehmer in den neuen Bundesländern müssen weiterhin in gemeindlichen Ortsdurchfahrten die desolaten Straßenverhältnisse hinnehmen, da die Infrastrukturmaßnahmen erkennbar noch nicht soweit fortgeschritten sind, daß auch untergeordnete Straßen neuzeitlichen Anforderungen gerecht werden. Eine andere Beurteilung kann sich allerdings bei größeren Straßen, wie Autobahnen und Bundesstraßen, ergeben.